Alle drei können deine Upwork-, Fiverr- oder Toptal-Einnahmen verarbeiten – aber unterschiedlich gründlich. Der wichtigste Unterschied liegt nicht bei Preis oder Design, sondern bei der Frage: wie tief lässt sich ein CSV-Import wirklich steuern?
DATEVs EXTF-Format (700/21) transportiert Konto, Gegenkonto und BU-Schlüssel in einer einzigen CSV-Zeile – der einzige der drei Anbieter, der das per einfachem CSV-Import überhaupt kann. Dafür ist DATEV klar auf die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ausgelegt, der die eigentliche Kanzleisoftware betreibt.
Lexware Office (bis 2024 lexoffice) importiert per CSV nur einfache Bankumsätze mit vier bis fünf Feldern. Die eigentliche Kontierung passiert danach im Tool selbst, meist über die automatische Belegerkennung beim direkten Hochladen einer Rechnung/PDF. Für Reverse-Charge-Fälle heißt das: die Information muss manuell im Beleg ergänzt werden.
sevDesk hat beim CSV-Import dieselbe Beschränkung wie Lexware Office, bietet aber in der eigenen Belegerfassung ein detailliertes Umsatzsteuerregel-Dropdown, das §13b-Fälle (EU und Drittland getrennt) sauber unterscheidet. Praktisch heißt das: man muss die richtige Regel selbst auswählen, hat dann aber eine passende Option zur Auswahl.
Arbeitest du mit einem Steuerberater, der DATEV nutzt, lohnt sich der volle EXTF-Export. Buchst du selbst in Lexware Office oder sevDesk, brauchst du zusätzlich zur Bank-CSV eine verständliche Erklärung pro Zahlung, damit die Reverse-Charge- und Kleinunternehmer-Logik nicht auf der Strecke bleibt – genau das liefert auszahlung2buchhaltung.de für alle drei Ziele mit.
Nur DATEV, über das EXTF-Format mit Konto, Gegenkonto und BU-Schlüssel je Zeile. Lexware Office und sevDesk beschränken den CSV-Import auf einfache Bankumsätze.
DATEV lohnt sich meist vor allem, wenn ein Steuerberater die Buchhaltung mitbetreut und selbst mit DATEV arbeitet. Ohne Steuerberater-Anbindung sind Lexware Office oder sevDesk mit ihrer eigenen Belegerfassung oft zugänglicher.