Lexware Office bucht schnell, aber blind: ein Fiverr-Bankumsatz zeigt nur den Netto-Betrag – dass darin eine reverse-charge-pflichtige Provision an ein israelisches Unternehmen steckt, geht in der reinen Bankansicht unter.
Fiverr zahlt bereits nach Abzug der eigenen Provision aus. Bucht man nur diesen Netto-Betrag als Einnahme, taucht die Provision selbst – und damit die Pflicht, darauf als Reverse-Charge-Leistung eines Drittlands-Unternehmers (Fiverr International Ltd., Israel) selbst USt abzuführen – in der Buchhaltung gar nicht mehr auf.
Bruttobestellwert und Provision getrennt erfassen: den Bestellwert als Einnahme, die Provision als eigenen Beleg mit dem Hinweis auf §13b Abs. 2 Nr. 1 UStG im Verwendungszweck. So bleibt nachvollziehbar, worauf die Reverse-Charge-USt in der UStVA (Kz. 84/85) beruht, auch Monate später.
Auch als Kleinunternehmer schuldest du die Reverse-Charge-USt auf die Fiverr-Provision, kannst sie aber nicht als Vorsteuer abziehen – ein zusätzlicher Kostenfaktor, den man beim Kalkulieren der eigenen Preise mit einplanen sollte.
Nein. Der CSV-Bankimport kennt keine Steuerschlüssel. Die Reverse-Charge-Einordnung musst du beim Erfassen des Belegs selbst vornehmen bzw. dokumentieren.