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Fiverr-Einnahmen in sevDesk buchen

sevDesk bietet die passende Umsatzsteuerregel für die Fiverr-Provision direkt im Beleg-Dropdown an – man muss nur wissen, dass es die Drittlands-Variante ist, nicht die EU-Variante.

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Bank-CSV + Erfassungshilfe für sevDesk

EU-Regel oder Drittland-Regel?

sevDesk unterscheidet in seinen Umsatzsteuerregeln zwischen §13b Abs. 1 UStG (Leistender in der EU) und §13b Abs. 2 UStG (Leistender im Drittland). Bei Fiverr – Sitz in Tel Aviv, Israel – ist es die Drittland-Variante. Verwechselt man das, landet die Provision in der falschen UStVA-Kennziffer (46/47 statt 84/85), auch wenn der Steuerbetrag selbst gleich hoch bleibt.

Bestellwert und Provision getrennt buchen

Damit sevDesk beide Seiten sauber abbildet, solltest du den Bestellwert als Einnahme und die Provision als eigenen Beleg mit der §13b-Abs.2-Regel erfassen, statt nur den Netto-Auszahlungsbetrag zu buchen.

Was der Export liefert

auszahlung2buchhaltung.de trennt Bestellwert und Provision automatisch und liefert dir zu jeder Provisionszeile den Hinweis, dass in sevDesk die Drittland-Variante von §13b UStG zu wählen ist.

FAQ

Welche sevDesk-Regel für die Fiverr-Provision?

§ 13b Abs. 2 UStG (Drittland), da Fiverr International Ltd. in Israel sitzt. In sevDesk als "Leistungsempfänger als Steuerschuldner, § 13b Abs. 2 UStG" erfassen.

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