Plattformgebühren sind die naheliegendste Betriebsausgabe eines Upwork- oder Fiverr-Freelancers — aber bei weitem nicht die einzige, die regelmäßig übersehen wird.
Arbeitest du überwiegend von zuhause, kannst du die Homeoffice-Pauschale ansetzen — pauschal pro Tag im Homeoffice, ohne Einzelnachweis für Strom, Heizung oder Miete. Ein separates häusliches Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich oder alternativ relevant sein.
Laufende Kosten für Projektmanagement-Tools, Design- oder Entwicklungssoftware, Cloud-Speicher und ähnliche digitale Werkzeuge sind als Betriebsausgabe absetzbar, sofern sie beruflich genutzt werden.
Technische Ausstattung unter 800 € netto fällt unter die GWG-Regelung und ist sofort in voller Höhe absetzbar; teurere Anschaffungen wie ein neuer Rechner werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Kurse, Zertifizierungen und Fachliteratur mit klarem Bezug zu deinem Tätigkeitsfeld sind absetzbar — bei Plattform-Freelancern häufig relevant, etwa Kurse zu Tools, die direkt in der eigenen Dienstleistung eingesetzt werden.
Der beruflich veranlasste Anteil der Kosten ist absetzbar — bei ausschließlicher Remote-Tätigkeit über Plattformen ist dieser Anteil oft höher als bei klassischen Berufen mit physischem Kundenkontakt.
In der Regel nicht für dieselben Tage bzw. denselben Raum — welche Variante günstiger ist, hängt von deiner individuellen Situation ab und lässt sich am besten mit einem Steuerberater durchrechnen.
Bei gemischter Nutzung wird üblicherweise ein beruflicher Anteil geschätzt und nur dieser abgesetzt, nicht der volle Kaufpreis.
Dann kann im Einzelfall ein tatsächliches häusliches Arbeitszimmer mit Einzelnachweis günstiger sein — das lohnt sich zu prüfen, wenn ein separater, überwiegend beruflich genutzter Raum vorhanden ist.