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Umsatzsteuer bei internationalen Upwork/Fiverr-Kunden

Über Plattformen findest du Kunden aus aller Welt – und die Umsatzsteuerregel hängt nicht vom Land allein ab, sondern von der Kombination aus Kundentyp und Kundenland. Hier die Übersicht.

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Der wichtigste Irrtum zuerst

"Ich arbeite online, also gelten die Regeln für digitale Dienstleistungen" – das stimmt für die meisten Freelance-Tätigkeiten nicht. Die EU-Regeln für "elektronisch erbrachte Dienstleistungen" (Bestimmungslandprinzip, OSS) gelten nur für weitgehend automatisierte Leistungen mit minimaler menschlicher Beteiligung. Schreibst, programmierst oder gestaltest du persönlich, ist das eine ganz normale "sonstige Leistung" nach den allgemeinen Ortsregeln des §3a UStG.

Die vier Grundfälle

Geschäftskunde in Deutschland: ganz normal steuerbar, 19% (oder 0% als Kleinunternehmer).

Geschäftskunde in der EU, mit USt-IdNr: Leistungsort verlagert sich zum Kunden (§3a Abs.2 UStG) – in Deutschland nicht steuerbar, Reverse Charge beim Kunden, du meldest es in Kz. 21 und der Zusammenfassenden Meldung.

Geschäftskunde im Drittland (z.B. USA, UK, Kanada): ebenfalls nicht steuerbar in Deutschland, aber ohne ZM-Pflicht – das ist ein reines EU-Instrument.

Privatperson, egal wo: es bleibt beim Ursprungslandprinzip, du berechnest deutsche USt (19% bzw. 0% als Kleinunternehmer), unabhängig davon ob die Privatperson in Frankreich, den USA oder Australien sitzt.

Die Krux: Plattformdaten zeigen selten den Kundentyp

Weder die Upwork Transaction History noch der Fiverr-Export verraten zuverlässig, ob dein Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, geschweige denn dessen USt-IdNr. Diese Information musst du selbst ergänzen – im Zweifel lohnt sich ein Blick ins Kundenprofil oder eine kurze Nachfrage, gerade bei größeren Beträgen.

Ohne verifizierte USt-IdNr: lieber vorsichtig

Kannst du die Unternehmereigenschaft eines EU-Kunden nicht nachweisen (keine gültige, verifizierte USt-IdNr), gilt der sichere Weg: wie eine Privatperson behandeln und deutsche USt berechnen. Das vermeidet das Risiko, zu Unrecht keine Steuer abgeführt zu haben.

FAQ

Muss ich USt berechnen, wenn mein Upwork-Kunde in den USA sitzt?

Ist der Kunde ein Unternehmen, ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar (§3a Abs.2 UStG) – keine deutsche USt. Ist es eine Privatperson, bleibt es beim Ursprungslandprinzip: du berechnest normale deutsche USt (19% bzw. 0% als Kleinunternehmer).

Gilt bei Verkäufen an Privatpersonen im Ausland automatisch das Bestimmungslandprinzip?

Nein, das gilt nur für automatisiert erbrachte elektronische Dienstleistungen mit minimaler menschlicher Beteiligung. Persönlich erbrachte Freelance-Arbeit (Programmieren, Texten, Design, Beratung) fällt nicht darunter.

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