Über Plattformen findest du Kunden aus aller Welt – und die Umsatzsteuerregel hängt nicht vom Land allein ab, sondern von der Kombination aus Kundentyp und Kundenland. Hier die Übersicht.
Jede Zahlung automatisch einordnen lassen
Kontoauszug hochladen, Kundentyp/-land ergänzen
"Ich arbeite online, also gelten die Regeln für digitale Dienstleistungen" – das stimmt für die meisten Freelance-Tätigkeiten nicht. Die EU-Regeln für "elektronisch erbrachte Dienstleistungen" (Bestimmungslandprinzip, OSS) gelten nur für weitgehend automatisierte Leistungen mit minimaler menschlicher Beteiligung. Schreibst, programmierst oder gestaltest du persönlich, ist das eine ganz normale "sonstige Leistung" nach den allgemeinen Ortsregeln des §3a UStG.
Geschäftskunde in Deutschland: ganz normal steuerbar, 19% (oder 0% als Kleinunternehmer).
Geschäftskunde in der EU, mit USt-IdNr: Leistungsort verlagert sich zum Kunden (§3a Abs.2 UStG) – in Deutschland nicht steuerbar, Reverse Charge beim Kunden, du meldest es in Kz. 21 und der Zusammenfassenden Meldung.
Geschäftskunde im Drittland (z.B. USA, UK, Kanada): ebenfalls nicht steuerbar in Deutschland, aber ohne ZM-Pflicht – das ist ein reines EU-Instrument.
Privatperson, egal wo: es bleibt beim Ursprungslandprinzip, du berechnest deutsche USt (19% bzw. 0% als Kleinunternehmer), unabhängig davon ob die Privatperson in Frankreich, den USA oder Australien sitzt.
Weder die Upwork Transaction History noch der Fiverr-Export verraten zuverlässig, ob dein Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, geschweige denn dessen USt-IdNr. Diese Information musst du selbst ergänzen – im Zweifel lohnt sich ein Blick ins Kundenprofil oder eine kurze Nachfrage, gerade bei größeren Beträgen.
Kannst du die Unternehmereigenschaft eines EU-Kunden nicht nachweisen (keine gültige, verifizierte USt-IdNr), gilt der sichere Weg: wie eine Privatperson behandeln und deutsche USt berechnen. Das vermeidet das Risiko, zu Unrecht keine Steuer abgeführt zu haben.
Ist der Kunde ein Unternehmen, ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar (§3a Abs.2 UStG) – keine deutsche USt. Ist es eine Privatperson, bleibt es beim Ursprungslandprinzip: du berechnest normale deutsche USt (19% bzw. 0% als Kleinunternehmer).
Nein, das gilt nur für automatisiert erbrachte elektronische Dienstleistungen mit minimaler menschlicher Beteiligung. Persönlich erbrachte Freelance-Arbeit (Programmieren, Texten, Design, Beratung) fällt nicht darunter.